Trauerfeier

Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. In der Trauerfeier erfahren Christen Trost und Zuversicht durch den auferstandenen Jesus Christus.

Die Trauerfeier/Bestattung

Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.
Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.
Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung kann man sich entweder direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit der Pfarrerin, dem Pfarrer oder dem Evangelischen Pfarramt in Verbindung setzen.

Wenn Sie eine kirchliche Trauerfeier möchten…
… vereinbaren Sie den Termin mit Pfarrer Weber
Telefon 0160 8424856, E-Mail

Trauergespräch
Das Trauergespräch findet bei Ihnen zu Hause statt.
Inhalte des Gesprächs: Kennenlernen, Planung der Trauerfeier mit Lebenslauf des/der Verstorbenen und Bibelspruch (für die Trauerrede), Organisatorisches (Musik, Lieder…)

Trauerfeier
Die Trauerfeier hat in der Regel zwei Schwerpunkte: Die Würdigung des Verstorbenen durch einen Nachruf (erfolgt i.d.R. durch den Pfarrer) sowie die Trauerrede (Pfarrer). Nach der Trauerfeier erfolgt die Bestattung (entweder als Erd- oder Urnenbestattung).

Bibelwort
Der Trauerrede liegt ein Bibelvers zugrunde. Dieser wird entweder vom Pfarrer oder von den Angehörigen ausgesucht. (z.B. Konfirmationsspruch o.ä.)
Musik
In der Regel gibt es Musik von der Orgel zum Anfang und am Ende der Trauerfeier. Während der Trauerfeier singt oft der Frauenchor, es gibt ein Musikstück oder es wird gemeinsam gesungen.

Aus der Kirche Ausgetretene…
…. werden nicht kirchlich bestattet, denn: Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben.